Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik in Deutschland ab 2010

Hier die im erneuerbaren Energien Gesetz vorgesehenen Änderungen im Einzelnen:

Die Bundesregierung passt die Vergütungsregelungen für Strom aus solarer Strahlung (Photovoltaik) im EEG folgendermaßen an:

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  1. Flexible Marktanpassung der Einspeisevergütung:

    Die Förderung wird für alle Solaranlagen flexibel an die Marktentwicklung angepasst. Zielmarke für den jährlichen Ausbau sind jetzt 3 GW pro Jahr:

    Bei einem Zubau innerhalb des Korridors von 2.500 – 3.000 MW ändert sich nichts im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im EEG . Die Degression beträgt dann 9%. Erst wenn der Zubau mehr als 3.500 MW beträgt, geht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit davon aus, dass die Vergütungssätze schneller sinken könnten. Die Degression erhöht sich dann in jeweils in 1 GW-Schritten um jeweils weitere 2,5%. Damit wird die Kostenersparnis bei größeren Stückzahlen abgebildet. Beträgt der Zubau weniger als 2.500 MW wird davon ausgegangen, dass die Vergütungssätze nicht so stark sinken sollten. Die Vergütung soll dann steigen, indem die Degression in 500 MW-Schritten um jeweils 2,5% gesenkt wird.

    Damit wird in Deutschland ein hohes Ausbauvolumen gesichert und der Solarbranche Planungssicherheit gegeben.

  2. Einmalige Absenkung der Vergütungssätze (Einspeisevergütung):

    Die durch den Verfall der Marktpreise eingetretene Überförderung wird durch eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze der Photovoltaikförderung ausgeglichen.

    Die Vergütungssätze werden um 15 % einmalig und zusätzlich abgesenkt.

  • Bei Dachanlagen greift diese Regelung zum 1. April 2010.
  • Bei Freiflächenanlagen wird aufgrund der längeren Planungszeiten eine längere Frist gewährt. Die Absenkung erfolgt hier erst zum 1. Juli 2010.
  1. Freifläche / Ackerflächen:

    a. Das hohe Ausbautempo bei Ackerflächen wird gebremst und der Ausbau auf vorbelastete Flächen gelenkt: Der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wird daher zusätzlich zu den 15 Prozent um 10%, d.h. insgesamt um 25% abgesenkt. Die Absenkung ist wie bei den anderen Freiflächenanlagen zum 1. Juli 2010 vorgesehen.

    b. Frist wird aufgehoben: Bislang war es laut EEG nur zulässig, Freiflächenanlagen bis Ende 2014 zu bauen. Diese Frist heben wir auf. Dies bedeutet langfristige Planungssicherheit.

  2. Eigenverbrauch von Solarstrom stärken:

    Die einmalige Absenkung wird auf den Eigenverbrauch nicht angewendet. Außerdem wird der Anreiz für die Bürger, auf den Eigenverbrauch umzusteigen, durch eine höhere Vergütung gestärkt: Bisher profitieren sie rd. 4 Cent pro KWh gegenüber der Einspeisung, demnächst sollen es rd. 10 Cent pro KWh sein. Die Vergütung deckt in etwa zusätzliche Investitionen ab, die mit dem Direktverbrauch verbunden sind. Die Regelung hat positive Effekte, da sie die Stromnetze entlastet und den Stromverbrauch mit der Stromproduktion ausbalanciert.

  3. Das neue Konzept bedeutet einen Quantensprung für eine dynamische Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland. Aus einem Nischenprodukt wird ein relevanter Faktor für die Energieversorgung. Der Degressionspfad, der jetzt im EEG angelegt ist, führt dazu, dass bereits um 2013 Solarstrom nicht mehr teurer ist als Haushaltsstrompreise. Dies eröffnet weitere Perspektiven zu ganz anderen Vermarktungsmöglichkeiten. In sonnenreichen Ländern wird dies bereits früher erreicht – hier eröffnen sich enorme Exportmöglichkeiten.