Fachunternehmererklärung

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Als Fachunternehmererklärung (auch Fachunternehmerbescheinigung) wird ein Schriftstück bezeichnet, in dem ein Unternehmen seine fachliche Kompetenz erklärt. Der Begriff wird häufig in der Bauwirtschaft verwendet. Auch für die Errichtung von Photovoltaikanlagen bzw. Sonnenstromanlagen können Sie vom ausführenden Solarteur eine solche Erklärung verlangen.

Nach der VOB/A “§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote” Nr. 2  muss der Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Hierzu kann er im Vergabeverfahren vom Bietern einen Nachweis zu ihrer Eignung (die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen) verlangen (vgl. VOB/A “§ 15 Aufklärung des Angebotsinhalts”, Abs. 3 ).

Auch nach der Musterbauverordnung “§ 55 Unternehmer” , welche sich in vielen Landesbauordnungen wiederfindet, ist der am Bau beteiligte Unternehmer verpflichtet auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der Anlage in außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung abhängt, seine Eignung nachzuweisen.

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Vor allem umweltbewußt orientierte Menschen interessieren sich bei der Planung zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage zur Sonnenstromerzeugung oft für: Fachunternehmererklärung. Sie sind mit Ihrer Problemstellung derzeit nicht alleine. Gerne dürfen Sie sich mit einer direkten Anfrage an uns wenden, sollten Ihnen die auf dieser Internetseite gemachten Lösungsvorschlage oder Links nicht ausreichen.

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